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8965066 2012/08/06 14/31/14

Beistandschaft

Leistungsbeschreibung Die Beistandschaft ist ein kostenloses Angebot des Jugendamtes.
Eine Beistandschaft kann eingerichtet werden für
  • die Feststellung der Vaterschaft und/oder
  • die Geltendmachung des Kindesunterhalts.
9011760
An wen muss ich mich wenden?

Das Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

9011761
Welche Unterlagen werden benötigt?

Es genügt ein schriftlicher Antrag beim Jugendamt.

Antragsberechtigt ist:

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdene Mutter (oder deren Vertreter, wenn die Mutter geschäftsunfähig ist), wenn das Kind noch nicht geboren ist.
9011762
Welche Fristen muss ich beachten?

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, sobald der Antragsteller dies schriftlich verlangt oder mit Volljährigkeit.
 

9011763
Formulare
Anliegenkategorien: 8958429 Nach der Geburt
9841472 Kinder
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel