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8975354 2012/09/19 08/49/06

Kfz: Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ersetzen - Auskunft zur Abholbereitschaft

Leistungsbeschreibung

Sie müssen nach Diebstahl, Verlust oder Unbrauchbarkeit der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) Ersatz beantragen. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II kann erst nach Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt (Dauer ca. 6 Wochen) an den Halter, Erwerber oder die Bank ausgehändigt werden. Sie haben die Möglichkeit telefonisch anzufragen, ob die Freigabe erteilt wurde und der Fahrzeugbrief abholbereit ist.

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An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das zuständige Kfz-Zulassungsbehörde.

 

 

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958390 Fahrzeugzulassung
Zuständige Behörden: Landkreis Kassel