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9801376 2012/03/29 07/57/49

Wesentlich geistig und/oder körperlich behinderte Kinder und Jugendliche in Pflegefamilien

Leistungsbeschreibung

Das Leben in einer Pflegefamilie stellt eine Alternative zu einer stationären Versorgung in einer Einrichtung dar und bietet geistig und/oder körperlich behinderten Minderjährigen Betreuung, Pflege, Erziehung und Förderung in der Geborgenheit einer Familie.
Die aufnehmende Familie wird fachlich und finanziell unterstützt.
 

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An wen muss ich mich wenden?

Landeswohlfahrtsverband Hessen, Fachbereich für Menschen mit geistiger Behinderung,

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Welche Unterlagen werden benötigt?

Es ist ein vollständig ausgefüllter Sozialhilfeantrag einzureichen. Nach Eingang des Antrages werden weitere individuell erforderliche Unterlagen angefordert.

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Welche Gebühren fallen an?

Für Familien, die sich als Pflegefamilie bewerben möchten, können im Rahmen der Bewerbung Kosten für ein ärztliches Attest und das polizeiliche Führungszeugnis entstehen

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Welche Fristen muss ich beachten?

Die Leistungsbewilligung kann frühestens mit Bekanntwerden des Anspruchs bei dem LWV Hessen oder bei einem Sozialamt erfolgen.

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Rechtsgrundlage

Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach §§ 53 -60 SGB XII

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Was sollte ich noch wissen?

Die Gewinnung von Familien und die fachliche Begleitung erfolgen derzeit noch durch den Fachdienst des LWV Hessen. Geplant ist die kontinuierliche Betreuung durch einen qualifizierten Fachdienst vor Ort.

Für Kinder und Jugendliche mit einem Erziehungsdefizit und/oder einer seelischen Behinderung besteht ein vorrangiger Anspruch auf Leistungen nach dem SGB VIII. Zuständiger Ansprechpartner ist das örtliche Jugendamt.
 

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Bemerkungen

Weitere Informationen finden Sie unter www.lwv-hessen.de

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Formulare
Anliegenkategorien: 8958346 Betreuung
9841472 Kinder
Zuständige Behörden: