Beantragung von Briefwahlunterlagen
Die Briefwahlunterlagen können nur persönlich oder schriftlich (z.B. per Brief, E-Mail) beantragt werden. Die Beantragung für Dritte ist nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht möglich.
Hierzu kann der Antragsvordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Hiermit kann auch eine Vollmacht zur Abholung für Dritte erteilt werden.
Die Beantragung ist auch online möglich.
Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen auf telefonischem Weg ist nicht zulässig!
Ausgabe von Briefwahlunterlagen
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen erfolgt grundsätzlich nur direkt an den Antragsteller – die Ausgabe an Dritte ist nur mit einer schriftlichen Vollmacht möglich. Dies gilt auch für Ehepartner und sonstige Familienangehörige. Es dürfen nicht mehr als vier weitere Personen vertreten werden.
Im Foyer des Rathauses besteht die Möglichkeit, die Briefwahl vor Ort zu erledigen.
Wegen der kurzen Vorlaufzeit der vorgezogenen Bundestagswahl ist Folgendes zu beachten:
Die Stimmzettel werden voraussichtlich erst Ende Januar gedruckt und an die Kommunen ausgeliefert.
Deshalb können die Briefwahlunterlagen frühestens Anfang Februar versandt werden. Das gleiche gilt für die persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen und die Erledigung der Briefwahl im Rathaus.
Rückgabe der Wahlbriefe
Die Wahlbriefe können per Post (unentgeltlich im Bereich der Deutschen Post AG) oder direkt an das Wahlamt zurückgegeben werden. Der Wahlbrief sollte rechtzeitig vor dem Wahltag abgesandt bzw. eingereicht werden, da nach dem Wahlsonntag eingegangene Briefe nicht mehr berücksichtigt werden. (Postlaufzeiten beachten !!!)
Das Wahlamt empfiehlt, die Briefwahl noch im Januar und auf schriftlichem Wege oder online zu beantragen, um Bearbeitungsengpässe kurz vor der Wahl zu vermeiden.
Oder man macht „sein Kreuz“ einfach am Wahlsonntag persönlich im Wahllokal!
Für weitere Fragen zu den Wahlen steht Ihnen das Wahlamt unter 05671/999-004 zur Verfügung.
Ihr Wahlamt
der Stadt Hofgeismar