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Austauschpflicht für Bleileitungen – Strengere Vorschriften zur Trinkwassersicherheit


Was bedeutet das für Eigentümerinnen und Eigentümer von Gebäuden?

Blei kann aus den Leitungen in das Trinkwasser übergehen und die Gesundheit gefährden. Alle noch vorhandenen Bleirohre müssen bis spätestens zum 12. Januar 2026 vollständig ausgetauscht sein!

Vor allem Gebäude, die vor den 1970er Jahren erbaut wurden, können betroffen sein. Dabei kann es sich sowohl um die Hausanschlüsse im Außenbereich, als auch um die Trinkwasserleitungen im Innenbereich handeln.

Was sollten Sie tun?

Gebäudeeigentümerinnen und –eigentümer sollten dringend durch Ihren zugelassenen Haus-Installationsbetrieb überprüfen lassen, ob in Ihrem Haus noch Bleileitungen vorhanden sind. Ist das der Fall, sollte der Austausch umgehend veranlasst werden.