Die Kommunale Wärmeplanung ist für Kommunen ein wichtiger Prozess, um die Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Durch die kommunale Wärmeplanung entwickelt die Stadt Hofgeismar eine Strategie zur Verwirklichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und trägt damit zur Erreichung des Ziels eines klimaneutralen Gebäudebestands bis zum Jahr 2040 bei. Der Geltungsbereich der kommunalen Wärmeplanung betrifft das gesamte Stadtgebiet.
Das durch die Unternehmen con | energy consult GmbH und EDAG PS angefertigte Fachgutachten „Kommunale Wärmeplanung der Stadt Hofgeismar“ mit Informationen zur Akteursbeteiligung, Bestands- und Potenzialanalyse sowie dem Zielszenario und weiteren Informationen kann für die Dauer von 31 Tagen von Montag, den 29. Dezember 2025 bis einschließlich Mittwoch, den 28. Januar 2025 im Bauamt des Rathauses oder unter nachfolgendem Link online eingesehen werden:
Während der Offenlegungsfrist können Anmerkungen, Hinweise und Fragen an folgende Stelle übermittelt werden: Stadtverwaltung Hofgeismar, kwp@stadt-hofgeismar.de, 05671 999-050. Diese werden anschließend durch die Dienstleister geprüft und gegebenenfalls in den Plan eingearbeitet.

