Das neue technische System Point-ID zur Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdrücken und Unterschrift ermöglicht einen medienbruchfreien Prozess. Digital angefertigte, qualitativ hochwertige Lichtbilder für Ausweisdokumente werden künftig nicht mehr auf Fotopapier gedruckt und anschließend eingescannt. Die Beantragung hoheitlicher Ausweisdokumente verläuft künftig vollständig digital.
Die Möglichkeit, das Lichtbild direkt beim Besuch der Behörde erstellen zu lassen, erhöht die Sicherheit der Menschen vor Missbrauch ihrer Ausweisdokumente und vereinfacht den Antragsprozess.
Sollte ein digitales Foto vom Fotodienstleister nicht den biometrischen Vorgaben der Fotomustertafel entsprechen, kann direkt vor Ort ein neues Foto aufgenommen und der Antragsprozess fortgesetzt werden. Dieser Service – die Erfassung des Lichtbildes vor Ort in der Behörde – kostet zusätzlich zur Dokumentengebühr bundesweit sechs Euro.
Die biometrischen Vorgaben für Lichtbilder sind wichtig, um eine sichere und schnelle Identifizierung zu ermöglichen. Bürgerinnen und Bürgern sollen Unannehmlichkeiten bei einer Grenzkontrolle erspart werden. Die Erfassung der biometrischen Daten und die zweifelsfreie Identifikation der antragstellenden Person sind daher zentraler Bestandteil der Beantragung eines Ausweisdokumentes bei den Behörden vor Ort.
Gesetzlicher Rahmen: Seit Mai 2025 wird das Antragsverfahren für Personalausweise und Reisepässe bundesweit vereinfacht. Lichtbilder können direkt in der Behörde bei der Beantragung eines Dokumentes erstellt werden. Ein zusätzlicher Gang zum Fotodienstleister ist nicht mehr erforderlich. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger auch weiterhin biometrische Lichtbilder bei einem extra hierfür zertifizierten Fotodienstleister anfertigen lassen.
Ausgedruckte Lichtbilder können nicht mehr angenommen werden.

