Informationen zur Briefwahl
Die Briefwahlunterlagen können persönlich oder schriftlich beantragt werden. Eine Beantragung der Briefwahlunterlagen auf telefonischem Weg ist nicht zulässig! Die Beantragung für Dritte ist nur unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht und nur für vier weitere Personen möglich.
Das Wahlamt empfiehlt die Verwendung des Antragsvordrucks, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung abgedruckt ist. Hiermit kann auch eine Vollmacht zur Abholung für Dritte erteilt werden.
Darüber hinaus wird auch bei dieser Wahl wieder der Service der elektronischen Wahlscheinbeantragung über Internet angeboten:
Die online-Beantragung über die Homepage der Stadt Hofgeismar ist ab sofort freigeschaltet.
Die Wahlbriefe können per Post (unentgeltlich im Bereich der Deutschen Post AG) oder direkt an das Wahlamt zurückgegeben werden. Der Wahlbrief sollte rechtzeitig vor dem Wahltag abgesandt bzw. eingereicht werden, da nach dem Wahlsonntag eingegangene Briefe nicht mehr berücksichtigt werden. Bitte die Postlaufzeiten beachten!
Informationen zum Stimmzettel
Es steht nur ein Kandidat zur Wahl.
In diesem Fall haben die Wählerinnen und Wähler zwei Ankreuzmöglichkeiten: JA oder NEIN
Werden beide Möglichkeiten angekreuzt, ist der Stimmzettel ungültig.
Für weitere Fragen steht das Wahlamt unter 05671/999-004 zur Verfügung.
Das Wahlamt der Stadt Hofgeismar

