Hofgeismar – Die Stadt Hofgeismar hat sich erneut erfolgreich auf die Landesförderung „Zukunft Innenstadt“ der Förderperiode 2026-2028 beworben. Im Rahmen der neuen Förderperiode unterstützt die Stadt Hofgeismar ab Juni 2026 wieder gezielt Gewerbetreibende und Existenzgründungen in der Innenstadt mit noch attraktiveren Fördermöglichkeiten. Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler*innen sowie weitere Akteure der Innenstadt können Zuschüsse für Investitionen in ihre Betriebsstätte erhalten – mit einem Förderanteil von bis zu 50 Prozent und maximal 25.000 € pro Vorhaben.
Ziel des Programms ist es, auf den Strukturwandel in Innenstädten zu reagieren, Leerstände zu reduzieren und die Hofgeismarer Innenstadt als attraktiven Handels- und Dienstleistungsstandort weiter zu stärken. „Wir möchten Unternehmen ermutigen, in die Innenstadt zu kommen, zu bleiben oder zu investieren – sei es durch eine Modernisierung, eine Neugründung oder die Erweiterung bestehender Angebote“, betont Bürgermeister Torben Busse.
Das Programm richtet sich an Unternehmen aus den Bereichen (Fach‑)Einzelhandel, Dienstleistungen, Handwerk, Gastronomie, Seniorenwirtschaft, Kultur‑ und Kreativwirtschaft sowie an weitere Akteure der Innenstadt. Auch Kleinstunternehmen, Existenzgründerinnen und Freiberuflerinnen sind ausdrückliche Zielgruppe.
Gefördert werden insbesondere bauliche Maßnahmen (z.B. Umbau, Modernisierung, barrierefreie Anpassungen), Investitionen in Innen- und Außenausstattung, branchenspezifische Betriebsausstattung, Beratungs- und Marketingmaßnahmen sowie befristet Mieten für identitätsstiftende Gewerbetreibende. Existenzgründungen können zusätzlich einen Zuschuss für Verbrauchsmaterial in geringem Umfang erhalten.
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000€ netto. Je Vorhaben können bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, maximal 25.000 €. Voraussetzung ist, dass sich das Vorhaben im Geltungsbereich des Fördergebietes „Zukunft Innenstadt“ befindet, vor Beginn der Investition beantragt wird und innerhalb der Förderlaufzeit umgesetzt wird. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Interessierte Gewerbetreibende und Existenzgründer*innen können sich für eine erste Beratung und weitere Informationen an die Stadt Hofgeismar oder ProjektStadt wenden: Tel. 05671 999-043, vanessa.jantzen@stadt-hofgeismar.de oder an ProjektStadt Tel. 0561 1001-1376, marvin.coker@projektstadt.de
Die vollständigen Förderbestimmungen, der Geltungsbereich sowie Antragsformulare stehen unter
https://www.hofgeismar.de/wirtschaft-bauen/foerderprogramme/foerderprogramm-zukunft-innenstadt/ zum Download bereit.

