Anreizförderung für Gewerbetreibende
Mit dem Anreizprogramm unterstützt die Stadt Hofgeismar kleine und mittlere Unternehmen, Kleinstunternehmen, Existenzgründer*innen und weitere Akteure der Innenstadt bei Investitionen in ihre Betriebsstätte. Ziel ist es, die Hofgeismarer Innenstadt zu stärken, Leerstände zu reduzieren und attraktive Angebote zu fördern.
Das Programm richtet sich an Unternehmen aus den Bereichen (Fach-)Einzelhandel, Dienstleistungen, Handwerk, Gastronomie, Seniorenwirtschaft, Kultur und Kreativwirtschaft sowie an weitere Akteure der Innenstadt. Auch Kleinstunternehmen, Existenzgründerinnen und Freiberuflerinnen sind ausdrückliche Zielgruppe.
Was wird gefördert?
Gefördert werden insbesondere Investitionen, die zur Belebung und Aufwertung der Innenstadt beitragen. Dazu zählen unter anderem:
- Bauliche Maßnahmen
z.B. Modernisierung, Umbau und Erweiterung von Ladenlokalen, barrierefreie Anpassungen, Erneuerung von Schaufenstern und Werbeanlagen. - Innen- und Außenausstattung
z.B. Mobiliar, Inneneinrichtung, Außenbestuhlung. - Betriebsausstattung
z.B. branchenspezifische Maschinen, Geräte, Werkzeuge, Kassen- und Kartenlesesysteme, Telefonanlagen. - Beratung, Markteintritt & Werbung
z.B. Beratung zu Warenpräsentation, Marketing und Digitalisierung, Erstellung von Flyern, Homepage, Online-Shop oder neuen Liefer- und Serviceangeboten. - Befristete Teilförderung von Mieten
für identitätsstiftende Gewerbetreibende, die ein Ladenlokal in der Innenstadt neu anmieten (max. 12 Monate, anteilige Förderung). - Verbrauchsmaterial in geringem Umfang
speziell für Existenzgründungen zur Unterstützung in der Startphase.
Höhe der Förderung und Voraussetzungen
Die Mindestinvestitionssumme beträgt 2.000 € netto. Gefördert werden können bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 25.000 € je Vorhaben. Die genaue Förderquote richtet sich nach Art und Bedeutung der Investition für die nachhaltige Entwicklung der Innenstadt. Die Antragstellenden müssen mindestens 15 % Eigenmittel einbringen; die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein. Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.
Das Investitionsvorhaben muss im Geltungsbereich des Fördergebietes „Zukunft Innenstadt“ in der Hofgeismarer Innenstadt liegen und innerhalb von in der Regel 12 Monaten nach Abschluss der Fördervereinbarung umgesetzt werden. Spätester Abschluss der Maßnahmen ist der 31.10.2028.
So läuft die Förderung ab
- Antragstellung:
Der Förderantrag ist vor Beginn der Investition beim Bauamt der Stadt Hofgeismar einzureichen. Antragsunterlagen sind im Bauamt erhältlich oder über den Downloadbereich abrufbar. - Prüfung:
Die Stadt prüft die Anträge auf Vollständigkeit und Förderfähigkeit. - Fördervereinbarung:
Für bewilligte Vorhaben wird eine Fördervereinbarung zwischen der Stadt Hofgeismar und den Antragstellenden abgeschlossen. - Umsetzung und Nachweis:
Nach Durchführung der Maßnahme werden Rechnungen und Zahlungsnachweise eingereicht. Spätestens sechs Wochen nach Erfüllung des Verwendungszwecks ist der Verwendungsnachweis vorzulegen. - Auszahlung:
Die Auszahlung des Förderbetrags erfolgt nach Prüfung der Unterlagen.
Beratung und weitere Informationen
Die Förderbestimmungen, der Geltungsbereich sowie Antragsformulare stehen auf der Homepage der Stadt Hofgeismar zum Download bereit. Für Fragen und Beratung wenden Sie sich bitte an:
| Bauamt der Stadt Hofgeismar Vanessa Jantzen Tel. 05671/999-043 E-Mail: vanessa.jantzen@stadt-hofgeismar.de |
| Projektstadt Marvin Coker (ProjektStadt Kassel) Tel. 0561 1001 1376 E-Mail: marvin.coker@nh-projektstadt.de Mehr Informationen zur Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte | Wohnstadt |