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So finden Sie uns:
Bad am Park (BaP)
Schöneberger Straße 16
34369 Hofgeismar
Telefon (0 56 71) 92 07 91
E-Mail: bap@stadt-hofgeismar.de

Donnerstags ab 17:30 Uhr Vereinsschwimmen der DLRG, eine vierte Schwimmbahn ist für die DLRG reserviert.
Öffnungszeiten:
Montag Von 07:30 bis 21:00 Uhr
Dienstag Von 07:30 bis 21:00 Uhr
Mittwoch Von 07:30 bis 21:00 Uhr
Donnerstag Von 07:30 bis 21:00 Uhr
Freitag Von 07:30 bis 21:00 Uhr
Samstag Von 09:00 bis 21:00 Uhr
Sonntag Von 09:00 bis 21:00 Uhr
Das Schwimmbecken kann bis 30 Minuten
vor Ende der jeweiligen Badezeit genutzt werden. Schwimmen Sie, solange Sie wollen – keine
Badezeitbegrenzung!
Folgende Eintrittspreise haben ab dem 04.10.2012
Gültigkeit:
1. | Kleinkinder | Eintritt frei |
2. | Einzeleintrittskarte für Kinder u. Jugendliche von 6 bis einschl. 17 Jahre | 2,50 € |
3. | Einzeleintrittskarte für Erwachsene ab Vollendung des 18. Lebensjahres | 5,00 € |
4. | Ermäßigte Einzeleintrittskarte für Erwachsene (Personenkreis nach Punkt 10 dieser Eintrittpreistabelle) | 4,00 € |
5. | Feierabendticket für Jugendliche ab 18.00 Uhr | 2,00 € |
6. | Feierabendticket für Erwachsene ab 18.00 Uhr | 4,00 € |
7. | Familienkarte für Eltern u. alle familienangehörigen Kinder bzw. Jugendlichen bis einschl. 17 Jahre | 10,00 € |
8. | Punktekarten (Einzeleintritte) | |
10 Punkte für Jugendliche | 20,00 € | |
10 Punkte für Erwachsene | 40,00 € | |
50 Punkte für Jugendliche | 80,00 € | |
50 Punkte für Erwachsene | 160,00 € | |
100 Punkte für Jugendliche | 125,00 € | |
100 Punkte für Erwachsene | 250,00 € | |
9. | Hofgeismarer Vereine und registrierte Gruppen ab 10 Personen mit Aufsichtsperson zahlen einen ermäßigten Eintrittspreis: 4,00 € für Erwachsene und 2,00 € für Jugendliche. Für die Bereitstellung von reservierten Schwimmbahnen ist eine besondere Gebühr zu zahlen. | |
10. | Begleitpersonen bei Schwimmkursen, Vereinsschwimmen etc. | 2,50 € |
Schwerbehinderte ab 80 %, Grundwehr- und Zivildienstleistende, Schüler, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger jeweils mit Ausweis oder Bescheid zahlen den ermäßigten Eintrittspreis gemäß Punkt 4. Mehrfachermäßigungen sind ausgeschlossen.
