Allgemeine Informationen

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Sportverein, Freiwillige Feuerwehr, Chor, Kleintierzuchtverein ... mehr als zwei Millionen Menschen engagieren sich in Deutschland ehrenamtlich. 

In Hofgeismar sind es knapp 180 Vereine und zahlreiche Ehrenamtliche, ohne deren Einsatz ein Vereinsleben nicht möglich wäre. Die Stadt Hofgeismar ist der Meinung, dass das Vereinsleben wichtig für das Leben in einer Stadt ist und wir wollen nach unseren Möglichkeiten Unterstützung anbieten. Eine Vernetzung der Vereine untereinander und der jeweilige Austausch ist sehr wichtig und wir wollen ihrem Verein daher hier auf der Internetseite der Stadt Hofgeismar die Möglichkeit geben, sich mitzuteilen und auszutauschen. 

Hat ein Verein z. B. etwas, was ein anderer Verein ausleihen könnte oder werden für eine Feier Dinge benötigt? Wer kann wo wie helfen? 

Auf der Internetseite der Stadt soll die Möglichkeit geboten werden ein Austausch untereinander stattfinden zu lassen. Wir möchten ebenfalls als kleine Hilfestellung einige Antworten auf Fragen liefern, die immer häufiger gestellt werden. Die Stadtverwaltung kann und darf auf bestimmte steuerrechtliche oder andere rechtliche Fragen aber keine Antworten geben, da es sich um spezielle Fachbereiche handelt. Aber wir wollen versuchen auch auf ihre Frage eine Antwort zu finden. Was ehrenamtliche Helfer z. B. bei der Steuer beachten müssen, wann Beschäftigte bezahlt freigestellt werden können, was muss überhaupt versteuert werden … nur einige Fragen, die wir hier in diesen Infos gerne beantworten wollen.

Ist eine Übungsleiterpauschale steuerpflichtig?
Für die Übungsleiterpauschale gilt ein Steuerfreibetrag von 2400 Euro im Jahr, wenn die Tätigkeit ehrenamtlich ist.

Müssen Vergütungen im Ehrenamt versteuert werden?
Alle Leistungen in Geld oder in Geldwert, die der ehrenamtlich Tätige erhält, sind zu versteuern. Im Einkommensteuergesetz werden jedoch einige Arten von Zahlungen genannt, die steuerfrei sind. Zum Beispiel gilt das für Reisekosten. Hier ist zu beachten, dass die Reise ausschließlich mit Vereinsangelegenheiten zu tun hat und die Kosten überschreiten nicht den steuerfreien Pauschal- und Höchstbetrag.

Muss die Ehrenamtspauschale versteuert werden?
Die Ehrenamtspauschale ist in einem bestimmten Rahmen von der Steuer ausgenommen.
Der Steuerfreibetrag für eine pauschalisierte Aufwandsentschädigung für Singles liegt bei 720 Euro im Jahr.
Ehegatten können beide den Freibetrag für sich in Anspruch nehmen. Wer eine Steuerbefreiung der Ehrenamtspauschale in Anspruch nimmt, kann jedoch nicht die Steuerbefreiung von Reisekosten geltend machen.
Aber die Übungsleiterpauschale kann neben der Ehrenamtspauschale geltend gemacht werden. Selbst dann, wenn die Tätigkeiten im selben Verein stattgefunden haben. Es muss sich aber um verschiedene, abgrenzbare Tätigkeiten handeln.

Was ist eine Aufwandsspende?
Bei der Aufwandsspende verzichtet der Ehrenamtliche auf Zahlungen. Die ist ähnlich anzusehen wie eine Geldspende. In der Spendenquittung muss vermerkt sein, dass es sich um den Verzicht auf Aufwandsersatz handelt.

Hat eine Vergütung im Ehrenamt Auswirkungen auf die Rente?
Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentnerinnen und  Rentner unbegrenzt hinzuverdienen. Vor der Regelaltersgrenze gelten je nach Rentenart Einkommensgrenzen. Bis 450 Euro im Monat sind unproblematisch. Wer für ein Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung erhält, muss den steuerpflichtigen teil anrechnen lassen, wenn die Grenze von 450 Euro pro Monat überschritten wird.

Ehrenamt und Job geht das?
Fällt eine ehrenamtliche Tätigkeit in die Arbeitszeit, besteht häufig Anspruch auf eine Freistellung von der Arbeit, so etwa bei der freiwilligen Feuerwehr, dem THW oder ehrenamtliche Richter. Hier gibt es im Bundesland Hessen auch ein entsprechendes Gesetz. Im Regelfall besteht dann auch entweder ein Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung oder aber auf Entschädigung für den Verdienstausfall. Es gibt aber je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen. Der Arbeitgeber sollte auf alle Fälle vorher mit einbezogen und befragt werden.

Weitere Infos und Ratschläge rund um das Ehrenamt gibt es bei www.ehrenamt-deutschland.org oder für alle steuerrechtlichen Fragen  auf der Seite des Hessischen Finanzministeriums unter finanzen.hessen.de. Dort gibt es u. a. einen Link zu dem jeweiligen zuständigen Finanzamt, mit allen weiteren Kontakten oder auch einen Vordruck für das Ausfüllen von Steuererklärungen www.hmdf.hessen.de/Steuern/Vordrucke.